Das wesentliche Kriterium für die Darstellung und Kategorisierung der Barrierekomplexe in den Speicherpotenzialkarten ist eine interpretierte Mindestmächtigkeit von 20 m des wirksamen Barrieregesteins.
Die Ablagerungen des Zechstein wurden von MÜLLER & REINHOLD (2011) (Mindestmächtigkeit des Barrieregesteins von 20 Metern und Mindest-Tiefenlage seiner Unterkante von 800 m) für die angrenzenden Festlandsgebiete als potenzieller Barrierekomplex kategorisiert. Der Komplex ist auch, unter Annahme dieser Kriterien, im Großteil der zentralen deutschen Nordsee als untersuchungswürdig ausgewiesen. Im Bereich des Schillgrund-Hochs und in südlichen, küstennahen Bereichen ist die Mindestmächtigkeit von 20 m nicht immer gegeben. Im südlichen Bereich ist die Abnahme der Barrieremächtigkeit durch die Mobilisierung des Steinsalzes im Umfeld von Salzstrukturen zu erklären.