Nassbaggerarbeiten sind erforderlich, wenn z.B. durch Sedimentumlagerung entstandene Untiefen im Bereich von Schifffahrtsstraßen zu beseitigen sind oder Material für Küstenschutzmaßnahmen und Bauzwecke aus dem Meer entnommen wird. Ferner wird von Teilen der Wirtschaft für die Beauftragung und Umsetzung von Kabelverlegearbeiten die DIN 18311 - Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen – Nassbaggerarbeiten herangezogen. Diese klassifiziert die Bodenarten nach ihrer Beschaffenheit in die Hauptbodenarten bindig/organisch (4 Klassen), nicht bindig (4 Klassen) und Fels (2 Klassen).
Die Karte der Sedimentklassen für Nassbaggerarbeiten zeigt im Maßstab 1 : 250.000 flächendeckende Informationen zur Verbreitung von Sedimenten gleicher Nassbaggereigenschaften. Dargestellt sind die Tiefenintervalle 0-0,2 m, 0-1 m und 0-2 m.
In Anlehnung an DIN 18311 (2010) – Nassbaggerarbeiten wurden die 4 Klassen für bindig-organische Böden in zwei sinnhafte Gruppen zusammengefasst.
Literatur:
DIN 18311, 2010. VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Nassbaggerarbeiten. DIN Deutsches Institut für Normierung e.V. (Hrsg.), Beuth Verlag GmbH, Berlin, 15 S.